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SG Oldenburg, 28.06.2005 - S 4 AL 663/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus SG Oldenburg, 28.06.2005 - S 4 AL 663/04
Das BSG hat mit Urteil vom 09. Dezember 2004 entschieden, dass die AlhiVO 2002 in der ab dem 01. Januar 2002 geltenden Fassung als Rechts-grundlage für das auf den Arbeitslosenhilfeanspruch anzurechnende Vermögen insoweit unzulänglich ist, als sie entgegen den Vorgaben des § 193 Abs. 2 SGB III auf eine Zu-mutbarkeitsprüfung im Sinne einer allgemeinen Härteklausel verzichtet (BSG Urteil vom 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R- ).Die Tatsache, dass bei der Klägerin unter Umständen im Alter eine Versorgungslücke entstehen wird, kann nicht als Härtefall angesehen werden (BSG Urteil vom 09.12.2004 aaO.).
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …
Auszug aus SG Oldenburg, 28.06.2005 - S 4 AL 663/04
Diese Er-wägungen gelten auch für die ab dem 01. Januar 2003 geltende AlhiVO (BSG Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R - ).